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Für Vermieter mit vollstreckbarem Räumungstitel

Das Urteil haben Sie.Jetzt muss der Auftrag sitzen.

Ein Vollstreckungsauftrag scheitert selten am Recht, sondern an der Form. Wir führen Sie in etwa zehn Minuten durch alle Angaben – und Sie sehen den fertigen Auftrag, bevor Sie zahlen.

149,00 € pro Auftrag · fertig in ~10 Minuten · Vorschau kostenlos

Fachanwaltlich entwickelt und geprüft

Fachanwalt für Immobilienrecht · Ablauf und Antragslogik des gesamten Dienstes

  • Kein Dokumenten-Upload
  • Formulardaten in Deutschland
  • Löschung 72 h nach Kauf
Beispielansicht eines fertigen Vollstreckungsauftrags mit Beispieldaten.
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Amtsgericht Wedding · Verteilerstelle

Vollstreckungsauftrag zur Räumung – Amtsgericht Wedding, Az. 12 C 345/25

in der Zwangsvollstreckungssache

Erika Mustermann

Beispielweg 4, 13403 Berlin

– Gläubigerin und Antragstellerin –

gegen

Max Beispiel

Musterstraße 12, 13403 Berlin

– Schuldner –

beantrage ich die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungstitel vom 02.01.2026, Aktenzeichen 12 C 345/25, erlassen vom Amtsgericht Wedding. Der Titel ist mit der Vollstreckungsklausel versehen und wurde dem Schuldner am 15.01.2026 zugestellt.

Ich beantrage,

die Zwangsvollstreckung durch Räumung der vorbezeichneten Wohnung nach § 885 ZPO durchzuführen, mich in den Besitz der Wohnung zu setzen und hierfür einen Räumungstermin zu bestimmen.

Ihre Unterschrift

Alle Formal-Checks grün

§§ 704 · 724 · 750 ZPO

Ersparnis im Beispiel

94,00 €

Auszug mit Beispieldaten. Der Wortlaut stammt aus dem freigegebenen Regelwerk – nicht aus einer Textgenerierung.

Vollstreckungsauftrag
Auftrag starten
149,00 €
pro Auftrag, fest
kein Abo, keine Stufen
243,00 €
kostet der Anwalt dafür
bei 9.600 € Jahresmiete
~10 Min
bis zum fertigen Auftrag
kein Termin, kein Rückruf
§§ 885, 885a
ZPO – die Grundlage
jede Aussage mit Fundstelle
Kosten

Was ein Anwalt kostet – und was wir kosten

Der Vergleich rechnet gegen den isolierten Vollstreckungsauftrag, nicht gegen ein volles Mandat. Den Rechenweg legen wir offen.

Was ein Anwalt für denselben Auftrag berechnet

Streitwert (Jahresnettokaltmiete)§ 41 GKG
9.600,00 €
0,3-VerfahrensgebührNr. 3309 VV RVG
184,20 €
AuslagenpauschaleNr. 7002 VV RVG
20,00 €
Umsatzsteuer 19 %Nr. 7008 VV RVG
38,80 €
Anwalt gesamt
243,00 €
Dieser Dienst
149,00 €
Differenz zu Ihren Gunsten
94,00 €

Verglichen wird der einzelne Vollstreckungsauftrag – nicht ein volles Mandat aus Räumungsklage und Vollstreckung. Schätzwerte auf Basis der gesetzlichen Gebührentabelle, keine Rechtsberatung. Die Gerichtsvollzieherkosten (GvKostG) fallen in beiden Fällen zusätzlich an und sind hier nicht enthalten.

Der Anwalt leistet für diesen Betrag auch etwas, das wir nicht leisten: Er prüft Ihren Einzelfall und vertritt Sie. Wenn Ihr Fall das braucht, sagt Ihnen unser Dialog das – und dann verkaufen wir Ihnen nichts.

Ablauf

Vier Schritte, etwa zehn Minuten

Kein Termin, kein Schriftverkehr, keine Wartezeit auf einen Rückruf.

  1. 01

    Titel zur Hand nehmen

    Legen Sie Ihren Räumungstitel neben sich. Sie laden ihn nicht hoch – Sie lesen die Angaben ab. Das Dokument verlässt Ihren Rechner nicht.

  2. 02

    Fragen beantworten

    Feste Fragen in fester Reihenfolge. Keine juristischen Formulierungen, jede Angabe bestätigen Sie selbst.

  3. 03

    Sicher bezahlen

    149,00 € pro Auftrag, abgewickelt über Stripe. Erst danach erzeugen wir das Dokument.

  4. 04

    Drucken, unterschreiben, absenden

    Sie erhalten Auftrag und Anleitung als PDF. Den Originaltitel legen Sie Ihrer Sendung ans Gericht selbst bei.

Volle Kontrolle

Sie sehen alles, bevor Sie zahlen.

Der vollständige Auftrag steht vor der Zahlung auf dem Bildschirm – Wort für Wort, nichts unkenntlich gemacht. Die Prüfampel zeigt, ob die Angaben zusammenpassen. Erst wenn alles grün ist, können Sie überhaupt kaufen.

  • Jede Voraussetzung mechanisch geprüft, mit Fundstelle
  • Rot heißt: Wir verkaufen nichts und sagen Ihnen, warum
  • Bezahlt wird erst nach der Vorschau – nie vorher
…/auftrag/vorschau
Die Angaben passen zusammen
149,00 €Jetzt bestellen

Schematische Darstellung der Vorschau-Seite. Der Wortlaut des Auftrags ist dort vollständig lesbar.

Was Sie bekommen

Drei Blätter, ein Umschlag

Kein Abo, kein Portal, kein Konto. Sie bekommen zwei fertige Dokumente – das dritte haben Sie schon.

Von uns

Vollstreckungsauftrag

§§ 885, 885a ZPO

Der fertige Antrag in Ihrem Namen, adressiert an die zuständige Verteilerstelle. Zum Ausdrucken und Unterschreiben.

Von uns

Was Sie jetzt tun müssen

Anleitung

Vier Schritte, die Anschrift, und was danach passiert: wann sich der Gerichtsvollzieher meldet und womit Sie rechnen müssen.

Von Ihnen

Ihr Originaltitel

Vollstreckbare Ausfertigung

Die legen Sie selbst bei – im Original, nicht als Kopie. Wir bekommen ihn nie zu sehen und könnten ihn deshalb auch nicht mitschicken.

Sie senden den Umschlag selbst. Wir treten nicht als Ihr Vertreter auf und reichen nichts für Sie ein – das ist keine Einschränkung, sondern der Grund, warum dieser Dienst ohne Mandat und ohne Anwaltsgebühren funktioniert.

Voraussetzungen

Was vorliegen muss, bevor es losgeht

Fehlt eines dieser drei Stücke, kann niemand vollstrecken – auch kein Anwalt. Wir prüfen das zu Beginn, damit Sie nicht für ein Dokument bezahlen, das zurückkommt.

§ 704 ZPO
Ein Räumungstitel
Räumungsurteil, Versäumnisurteil oder gerichtlicher Vergleich, der den Mieter zur Räumung verpflichtet.
§ 724 ZPO
Die Vollstreckungsklausel
Der Vermerk „Vollstreckbare Ausfertigung“ auf dem Titel. Ohne ihn darf der Gerichtsvollzieher nicht tätig werden.
§ 750 ZPO
Der Zustellnachweis
Der Titel muss dem Mieter zugestellt worden sein. Der Vermerk steht meist auf dem Titel selbst.
Vertrauen

Warum Sie uns das anvertrauen können

Ein Räumungstitel ist das Ergebnis von Monaten. Es ist berechtigt, genau hinzusehen, wem Sie ihn geben.

Fachanwaltlich entwickelt

Ablauf und Antragslogik wurden von einem Fachanwalt für Immobilienrecht entwickelt und geprüft. Er betreut nicht Ihren Einzelfall – er hat den Weg gebaut, dem Sie folgen. [Klarname, Foto, Kanzlei: noch nicht freigegeben]

Ihr Titel bleibt bei Ihnen

Sie laden nichts hoch. Wir sehen Ihr Urteil nie, speichern es nie und könnten es nicht herausgeben, wenn jemand danach fragte. Sie lesen die Angaben ab, den Originaltitel legen Sie Ihrer Sendung selbst bei.

Sie bleiben Herr des Verfahrens

Sie unterschreiben selbst und reichen selbst ein. Wir treten nicht als Ihr Vertreter auf. Das ist keine Einschränkung, sondern der Grund, warum dieser Dienst ohne Mandat funktioniert.

Keine Bewertung Ihres Falls

Wir sagen Ihnen nicht, wie Ihr Fall ausgeht, und geben keine Rechtsberatung. Wir stellen feste Fragen und gleichen sie gegen feste Regeln ab. Wo eine rechtliche Beurteilung nötig würde, sagen wir das.

Formulardaten in Deutschland

Ihre Formulardaten – auch die Angaben zu Ihrem Mieter – werden ausschließlich auf Servern in Deutschland verarbeitet. Nur die Zahlung läuft über Stripe; dorthin gehen Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und der Betrag. Angaben zu Ihrem Fall erreichen Stripe nie.

Jede Aussage mit Fundstelle

Wo wir eine Voraussetzung nennen, steht die Norm daneben. Sie können jeden Punkt nachschlagen, ohne uns zu glauben – das ist der Sinn der Angabe.

Hier stehen keine Siegel – noch nicht. Was hier einmal steht, steht erst da, wenn es jemand unterschrieben hat:

  • Fachanwalt mit Klarname, Foto und Kanzlei
  • Haus & Grund Reinickendorf/Tempelhof
  • Kundenstimmen aus echten Fällen
  • Zahlungsarten-Logos
Preis

Ein Preis, keine Pakete

243,00 € beim Anwalt · Beispiel 9.600 € Jahresmiete

149,00 €

pro Auftrag · inkl. USt

Keine Stufen, keine Pakete, keine Mitgliedschaft, keine Folgekosten bei uns. Sie erhalten den Auftrag unmittelbar nach der Zahlung.

Express-Service 49,00 €: Wir drucken alles und senden es Ihnen unterschriftsfertig per Post – mit adressiertem Umschlag für die Verteilerstelle.

  • Geführte Erfassung aller erforderlichen Angaben
  • Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen
  • Fertiger Vollstreckungsauftrag als PDF
  • Adressierung an die zuständige Verteilerstelle
  • Anleitung: was beiliegen muss und wie es weitergeht
Auftrag starten

Die Kosten des Gerichtsvollziehers (GvKostG) sind nicht enthalten. Sie fallen unabhängig davon an, wer den Auftrag stellt, und werden von der Justiz erhoben – auch dann, wenn Sie einen Anwalt beauftragen.

Fragen

Häufige Fragen

Brauche ich dafür nicht einen Anwalt?

Für die Zwangsvollstreckung besteht kein Anwaltszwang. Sie dürfen den Vollstreckungsauftrag selbst stellen – das ist der gesetzliche Regelfall und keine Behelfslösung. Ein Anwalt darf es ebenfalls für Sie tun und rechnet dafür nach der gesetzlichen Gebührentabelle ab. Was das kostet, rechnen wir Ihnen oben offen vor.

Muss ich mein Räumungsurteil hochladen?

Nein – unser Server nimmt keine Dateien entgegen. Sie können den Titel aber freiwillig einlesen lassen: Die Erkennung läuft dann vollständig in Ihrem Browser auf Ihrem Gerät, die Datei verlässt Ihren Rechner nicht, und erkannte Angaben werden nur vorausgefüllt – Sie prüfen und bestätigen jede einzelne. Alternativ tippen Sie die Angaben einfach ab. Den Originaltitel legen Sie später Ihrer eigenen Sendung an das Amtsgericht bei. Was wir nicht erheben, kann nicht verloren gehen.

Was passiert, nachdem ich den Auftrag abgeschickt habe?

Die Verteilerstelle beim Amtsgericht gibt Ihren Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher. Dieser meldet sich bei Ihnen, fordert in der Regel einen Kostenvorschuss an und bestimmt einen Räumungstermin. Der weitere Ablauf liegt dann bei der Justiz, nicht mehr bei uns.

Bekomme ich die Kosten vom Mieter zurück?

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen dem Schuldner zur Last (§ 788 ZPO) und können mitvollstreckt werden. Ob Sie sie tatsächlich erhalten, hängt davon ab, ob beim Schuldner etwas zu holen ist. Das können wir nicht beurteilen und sagen es Ihnen deshalb auch nicht voraus.

Was ist der Unterschied zwischen Vollräumung und Berliner Räumung?

Bei der Vollräumung nach § 885 ZPO räumt der Gerichtsvollzieher die Wohnung vollständig und verwahrt die Sachen des Mieters; die Kosten dafür strecken Sie vor. Bei der beschränkten Räumung nach § 885a ZPO wird der Auftrag auf die Besitzverschaffung beschränkt, die Sachen bleiben zunächst – das ist regelmäßig günstiger. Beide Wege sind zulässig; die Wahl treffen Sie.

Wer steht hinter diesem Dienst?

Ein Gründerteam aus einem Fachanwalt für Immobilienrecht, der Ablauf und Antragslogik entwickelt hat und dessen Name, Kanzlei und Kammerzugehörigkeit hier nach Freigabe vollständig stehen werden, sowie zwei Partnern für Betrieb und Technik. Die Betreibergesellschaft befindet sich in Gründung; bis dahin finden Sie den jeweiligen Stand im Impressum. Wir nennen hier bewusst nichts, was noch nicht freigegeben ist – auch das gehört zur Arbeitsweise dieses Dienstes.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Dies ist ein technischer Formular- und Dokumentendienst. Wir stellen feste Fragen, prüfen die Angaben schematisch und setzen daraus ein Dokument zusammen. Wir bewerten Ihren Einzelfall nicht und beraten Sie nicht rechtlich. Wo eine rechtliche Beurteilung nötig wird, sagen wir das und stellen den Vorgang ein.

Bringen wir das Verfahren zu Ende.

Etwa zehn Minuten, 149,00 €, und der Auftrag liegt unterschriftsfertig vor Ihnen.

Vollstreckungsauftrag starten

Sie haben noch keinen Räumungstitel?

Dann können wir Ihnen hier nicht helfen. Ein Titel entsteht in einem gerichtlichen Verfahren – dafür brauchen Sie anwaltliche Unterstützung. Dieser Dienst setzt erst danach an, bei der Vollstreckung.

[Verweis auf Kanzlei: noch nicht freigegeben – muss vertraglich und berufsrechtlich sauber vom Formulardienst getrennt sein]

Ratgeber

Ratgeber

Was Sie über den Ablauf wissen sollten – unabhängig davon, ob Sie uns beauftragen.

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Was tun nach dem Räumungsurteil?

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Checkliste: Vollstreckungsauftrag ohne Rückläufer

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