Vollstreckungsauftrag · §§ 885, 885a ZPO
Legen Sie Ihren Räumungstitel bereit.
Wir stellen Ihnen jetzt feste Fragen in fester Reihenfolge. Alle Angaben stehen auf Ihrem Titel – Sie lesen sie ab. Sie laden nichts hoch. Das Dokument bleibt bei Ihnen und wird später Ihrer eigenen Sendung an das Amtsgericht beigelegt.
Das brauchen Sie zur Hand:
- Den Räumungstitel selbst (Urteil, Versäumnisurteil oder Vergleich)
- Den Vermerk über die Vollstreckungsklausel – meist auf der letzten Seite
- Den Zustellnachweis an den Mieter
- Die Jahresnettokaltmiete der Wohnung
Es entstehen noch keine Kosten. Sie sehen den fertigen Auftrag vollständig, bevor Sie sich für den Kauf entscheiden.