VollstreckungsportalArbeitstitel

Vollstreckungsauftrag · §§ 885, 885a ZPO

Legen Sie Ihren Räumungstitel bereit.

Wir stellen Ihnen jetzt feste Fragen in fester Reihenfolge. Alle Angaben stehen auf Ihrem Titel – Sie lesen sie ab. Sie laden nichts hoch. Das Dokument bleibt bei Ihnen und wird später Ihrer eigenen Sendung an das Amtsgericht beigelegt.

Das brauchen Sie zur Hand:

  • Den Räumungstitel selbst (Urteil, Versäumnisurteil oder Vergleich)
  • Den Vermerk über die Vollstreckungsklausel – meist auf der letzten Seite
  • Den Zustellnachweis an den Mieter
  • Die Jahresnettokaltmiete der Wohnung

Es entstehen noch keine Kosten. Sie sehen den fertigen Auftrag vollständig, bevor Sie sich für den Kauf entscheiden.