VollstreckungsportalArbeitstitel
Art. 14 DSGVO

Wenn Ihre Daten hier eingegeben wurden

Stand 17. Juli 2026

Entwurf. Der Dienst ist nicht in Betrieb; es werden derzeit keine echten Daten verarbeitet.

Diese Seite richtet sich an Personen, deren Daten nicht von ihnen selbst, sondern von jemand anderem in diesen Dienst eingegeben wurden – in aller Regel: an Mieterinnen und Mieter, gegen die ein Räumungstitel vorliegt.

Sie haben uns nichts mitgeteilt und uns nicht beauftragt. Trotzdem haben Sie ein Recht darauf zu erfahren, was mit Ihren Daten geschieht. Das steht hier.

Wer wir sind

[noch nicht freigegeben]. Wir sind ein technischer Formulardienst. Wir sind keine Anwaltskanzlei, kein Inkassounternehmen, keine Auskunftei und keine Behörde.

Wir bewerten Ihren Fall nicht, wir speichern keine Bonitätsdaten über Sie, und wir geben nichts über Sie an Dritte weiter – auch nicht an Auskunfteien.

Was wir über Sie haben

Ausschließlich diese Angaben, und nur, weil sie im Vollstreckungsauftrag stehen müssen:

  • Ihr Name
  • die Anschrift und Lage der Wohnung
  • welches Gericht den Titel erlassen hat, das Aktenzeichen und das Datum
  • wann Ihnen der Titel zugestellt wurde und ob er eine Vollstreckungsklausel trägt
  • gegebenenfalls eine Räumungsfrist

Das Urteil selbst haben wir nicht. Unser Dienst nimmt keine Dateien entgegen. Der Vermieter tippt die Angaben ab; das Dokument bleibt bei ihm.

Woher die Daten stammen

Von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter – der Person, die den Räumungstitel gegen Sie erwirkt hat. Aus keiner anderen Quelle. Wir kaufen keine Daten und recherchieren nicht über Sie.

Wofür und auf welcher Grundlage

Zweck: aus den Angaben ein Formular zu erzeugen – den Vollstreckungsauftrag nach §§ 885, 885a ZPO. Mehr nicht.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse ist die Durchsetzung eines gerichtlich titulierten Anspruchs – es ist das Interesse Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters, nicht unseres.

Über Sie wird nichts automatisiert entschieden (Art. 22 DSGVO). Unser System stellt feste Fragen und gleicht die Antworten gegen feste Regeln ab. Es bewertet Sie nicht, und es entscheidet nichts – die Entscheidung, den Auftrag zu stellen, trifft ein Mensch, und die Räumung selbst ordnet die Justiz an.

Wie lange

72 Stunden, gerechnet ab der Zahlung. Danach werden Ihre Daten automatisch gelöscht. Wurde der Auftrag nie bezahlt, sind sie spätestens nach 14 Tagen weg.

Danach bleibt bei uns ein inhaltsloses Protokoll: eine Bestellnummer, Zeitstempel und eine Prüfsumme. Ihr Name ist darin nicht enthalten. Auf einer Rechnung stehen Ihre Daten nie – Rechnungen müssen wir acht Jahre aufbewahren, und genau deshalb kommen Ihre Daten dort nicht hinein.

Wer sie zu sehen bekommt

Niemand außer uns und Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter.

Wir übermitteln Ihre Daten nicht an Auskunfteien, nicht an Inkassounternehmen und nicht an Werbetreibende. An unseren Zahlungsdienstleister gehen sie ebenfalls nicht. Die Server stehen in Deutschland.

Das fertige Formular geht an die Person, die es ausgefüllt hat. Ob und wann sie es beim Gericht einreicht, entscheidet sie – nicht wir.

Warum wir Sie nicht angeschrieben haben

Nach Art. 14 DSGVO müssten wir Sie grundsätzlich informieren. Wir sehen davon ab und stützen uns auf § 33 Abs. 1 Nr. 2 lit. a BDSG: Die Information darf unterbleiben, wenn sie die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde.

Diese Seite ist die Maßnahme, die das Gesetz dafür verlangt (§ 33 Abs. 2 S. 1 BDSG). Die Gründe halten wir schriftlich fest.

Unabhängig davon: Wird gegen Sie geräumt, erfahren Sie es. Der Gerichtsvollzieher kündigt den Räumungstermin an, und zwischen Ankündigung und Termin liegen mindestens drei Wochen (§ 180 Nr. 2 GVGA). In dieser Zeit können Sie Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO beantragen. Das ist ein gesetzliches Recht, und wir sagen es Ihnen hier, obwohl wir Ihre Gegenseite bedienen.

Was Sie tun können

Ihnen stehen dieselben Rechte zu wie allen anderen:

Auskunft
Art. 15 – was wir über Sie haben.
Berichtigung
Art. 16 – wenn etwas falsch ist.
Löschung
Art. 17.
Einschränkung
Art. 18.
Widerspruch
Art. 21 – gegen die Verarbeitung, gestützt auf Ihre besondere Situation.
Beschwerde
Art. 77 – bei jeder Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Ein ehrlicher Hinweis: Weil wir Ihre Daten nach 72 Stunden löschen, ist eine Anfrage danach meist gegenstandslos – wir haben dann nichts mehr, worüber wir Auskunft geben könnten. Das ist kein Ausweichen, sondern die Folge davon, dass wir so wenig wie möglich behalten.

Kontakt: [noch nicht freigegeben]

Was wir nicht für Sie tun können

Wir können Sie nicht rechtlich beraten und den Räumungstitel nicht aufhalten – wir sind weder Gericht noch Anwaltskanzlei, und wir sind nicht auf Ihrer Seite; wir liefern ein Formular an Ihre Gegenseite.

Wenn Sie Hilfe brauchen: Ein Rechtsanwalt, ein Mieterverein oder die Beratungshilfe beim Amtsgericht sind die richtigen Stellen. Über Beratungshilfe können auch Menschen mit wenig Geld anwaltliche Beratung erhalten (§§ 1 ff. BerHG).